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Liebe Leserinnen und Leser,
mit der Veröffentlichung der Handreichung „Künstliche Intelligenz in Anerkennungs- und Anrechnungsprozessen – Orientierung und Empfehlungen“ schließen wir unsere Zukunftswerkstatt zu Künstlicher Intelligenz ab. Auf dieser und den weiteren beendeten Zukunftswerkstätten baut unsere fünfte und abschließende Zukunftswerkstatt auf: Bei einem ersten Treffen Ende April analysieren Expert:innen aus unterschiedlichen Feldern Entwicklungshorizonte von Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen. Die Ergebnisse werden auf einer Transfertagung im November 2024 mit der Hochschulöffentlichkeit weiterentwickelt.
In einem Web-Seminar im Juni werden die Gestaltungsmöglichkeiten von Mobilitätsfenstern beleuchtet. Zudem möchten wir Sie auf die Möglichkeit eines internationalen kollegialen Austausches zum Thema Anrechnung aufmerksam machen, welchen das European RPL Network organisiert.
Einen Überblick über die zurückliegenden Aktivitäten von MODUS finden Sie wie gewohnt in unserem Projekt-Logbuch.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr MODUS-Team |
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Handreichung „Künstliche Intelligenz in Anerkennungs- und Anrechnungsprozessen – Orientierung und Empfehlungen“ veröffentlicht
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Web-Seminar „Anerkennung erleichtern durch Mobilitätsfenster“
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18. Juni 2024, 11-12 Uhr
Ein zentrales Instrument zur Förderung der Mobilität von Studierenden ist die Einrichtung von Mobilitätsfenstern im Curriculum. Das Web-Seminar erläutert, wie ein Mobilitätsfenster gestaltet werden kann, sodass Studierende ohne Zeitverlust im Ausland studieren oder ein Praktikum absolvieren können und der Prozess der Anerkennung erleichtert wird. Zwei Hochschulen stellen vor, wie sie Mobilitätsfenster in die Studiengänge integriert haben, welche Herausforderungen es gab und welche Besonderheiten, beispielsweise bezüglich Hochschulverbünden, zu beachten sind.
Referent:innen: Ann-Christine Birke (MODUS), Dr. Isabelle Maringer (Universität Leipzig), N.N.
Die Teilnahme am Web-Seminar erfordert eine vorherige Registrierung.
Zum Programm des Web-Seminars |
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Start der Zukunftswerkstatt „Entwicklungshorizonte von Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen“
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Die fünfte und abschließende Zukunftswerkstatt des Projekts MODUS nimmt im April 2024 ihre Arbeit auf. Unter dem Titel „Entwicklungshorizonte von Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen“ widmen sich ausgewiesene Expert:innen unter dem Vorsitz von HRK-Vizepräsident Professor Dr. Ulrich Bartosch den künftigen Einsatzfeldern von Anerkennung und Anrechnung. Die Ergebnisse sollen Hochschulen dabei unterstützen, sich auf Veränderungen und Trends in den Bereichen Mobilität, Durchlässigkeit, Digitalisierung und Lebenslanges Lernen vorzubereiten. So geht die Zukunftswerkstatt beispielsweise der Frage nach, wie Anerkennung und Anrechnung auch zukünftig dazu beitragen können, vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der Heterogenisierung der Studierendenschaft flexible Studienangebote und -strukturen zu schaffen.
Die Ergebnisse der Zukunftswerkstatt werden im Rahmen einer Transfertagung am 7. und 8. November 2024 in Leipzig vorgestellt und im Austausch mit dem Publikum weiterentwickelt. |
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Virtuelle Sprechstunde für Hochschulmitarbeiter:innen und Lehrende
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Haben Sie konkrete Fragen zu Anerkennung und Anrechnung, z. B. zur Organisation von Verfahren? Dann sind Sie herzlich eingeladen, unsere offene Sprechstunde zu nutzen. Einmal im Monat stehen Ihnen die MODUS-Referent:innen mit Rat und Orientierung zur Seite. Die nächste virtuelle Sprechstunde findet am 30. April 2024 zwischen 11 und 12 Uhr statt. Wählen Sie sich einfach über den folgenden Link ein:
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- 13. Juni 2024, digital: Kurztagung „Microcredentials an Hochschulen: Studiengänge flexibilisieren, Kompetenzerwerb individualisieren“
- 7. und 8. November 2024, Leipzig: Transfertagung der Zukunftswerkstatt „Entwicklungshorizonte von Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen“
- 25. November 2024, Ruhr-Universität Bochum: Regionaltagung „Anerkennung und Anrechnung an Hochschulen“
- 2. und 3. Dezember 2024, Hamburg: Tagung zum Thema Kooperationen zwischen hochschulischer und beruflicher Bildung
Weitere Informationen zu den geplanten Veranstaltungen erhalten Sie in den kommenden Wochen auf unserer Website und in unserem nächsten Newsletter. |
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Frage: Unsere Rahmenprüfungsordnung sieht vor, dass hochschulische Leistungen, die vor mehr als zehn Jahren erbracht worden sind, generell nicht mehr anerkannt werden können. Ist das zulässig?
Antwort: Grundsätzlich gilt, dass die Lissabon-Konvention keine Einschränkung der Anerkennung jenseits des wesentlichen Unterschiedes vorsieht. Das zentrale Kriterium sind hierbei die Lernergebnisse. Das bedeutet praktisch, dass eine Anerkennung nur dann abgelehnt werden kann, wenn ein wesentlicher Unterschied zwischen den anzuerkennenden Leistungen und den zu erbringenden Lernergebnissen des Moduls, das ersetzt werden soll, nachgewiesen werden kann.
Dass die Erbringung einer Leistung weit in der Vergangenheit liegt, kann ein Indiz für einen wesentlichen Unterschied sein, ihn aber nicht allein begründen. Ein Grundgedanke ist hierbei, dass Kompetenzen nicht verfallen. Eine Anerkennungsprüfung muss erfolgen, sofern die nötigen Unterlagen durch die Antragsteller:innen bereitgestellt wurden. Wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass die in der Vergangenheit erzielten Lernergebnisse bzw. erworbenen Kompetenzen nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen und daher den weiteren Studienerfolg behindern würden, kann dies einen wesentlichen Unterschied begründen.
Der pauschale Ausschluss der Anerkennung lang zurückliegender Leistungen ist nicht vereinbar mit den Vorgaben der Lissabon-Konvention. Dies hat auch der Akkreditierungsrat in seinem Schreiben vom 06. Oktober 2016 „Zur Anwendung der Lissabon-Konvention“ bestätigt. |
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Wie setzen andere Hochschulen Anerkennung und Anrechnung um? Welche Konzepte und Projekte haben sich bewährt? Gibt es bereits Lösungen für wiederkehrende Herausforderungen? In der frei zugänglichen Good Practice-Datenbank sammelt MODUS Beispiele für gute Anerkennungs- und Anrechnungspraxis, an denen sich andere Hochschulen orientieren können.
Ein neues Beispiel stellen die Micro-Degree-Programme der Leibniz AI Academy dar, die sich fakultätsübergreifend aus Microcredentials zum Themenkomplex Künstliche Intelligenz in verschiedenen Anwendungsfeldern zusammensetzen. Die Angebote richten sich an Studierende in Masterstudiengängen der Leibniz Universität Hannover; einige der Micro-Degree-Programme werden auch für die wissenschaftliche Weiterbildung weiterentwickelt. Damit sollen die Programme zur Flexibilisierung des Studien- und Weiterbildungsangebots der Universität beitragen.
Wenn Sie Ihre Anerkennungs- und/oder Anrechnungspraxis, innovativen Ansätze oder bewährten Instrumente vorstellen möchten, freuen wir uns auf Ihr Beispiel. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular. |
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Connecting RPL colleagues across Europe 2024
Das European RPL Network (RPL = recognition of prior learning) lädt mit Anrechnung beschäftigte Personen ein, bis zum 19. April 2024 an einer Abfrage teilzunehmen, die europäische Study Visits sowie virtuellen Austausch zu Anrechnungsthemen und ‑fragen ermöglichen soll. Interessierte können sich auf diese Weise miteinander vernetzen und untereinander geeignete Austauschformate einrichten. Darüber hinaus möchte das European RPL Network anrechnungsrelevante Themen für Peer Learning-Aktivitäten identifizieren. |
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Impressum:
Dieser Newsletter wird bereitgestellt von:
Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz
Verantwortlich:
Prof. Dr. Walter Rosenthal (Vorstandsvorsitzender)
Ahrstraße 39, 53175 Bonn
Tel.: +49 228 887-153, Fax: +49 228 887-280
E-Mail: post@hrk.de
Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Stiftungsregister des Landes NRW: AZ: 15.2.1.- 23/ 65
USt-IdNr.: DE224596228
Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Jens-Peter Gaul
modus-k@hrk.de
Adresse s.o.
Tel.: +49 228 887-204
Redaktion: Louisa Langenkämper, Wilhelm Schäfer
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