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Liebe Leserinnen und Leser,
die Vorbereitungen für unsere nächste Konferenz „Anerkennung und Anrechnung digital“ laufen auf Hochtouren: Ab heute können Sie sich anmelden und das Programm abrufen. Im aktuellen Newsletter blicken wir zudem zurück auf zwei zielgruppenspezifische Workshops für Mitglieder von Prüfungsausschüssen in Frankfurt a. M. und Hannover. Einen Überblick über die Aktivitäten von MODUS finden Sie wie gewohnt in unserem Projekt-Logbuch.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihr
MODUS-Team
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MODUS-Konferenz „Anerkennung und Anrechnung digital“
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29. und 30. September 2022, Mövenpick Hotel Berlin
Die Digitalisierung der Hochschulverwaltungen hat in den vergangenen Jahren weiter an Geschwindigkeit zugenommen. Digitale Lösungen bieten auch mit Blick auf Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren Potentiale, um diese Prozesse ressourcenschonender und einfacher zu gestalten.
Auf der MODUS-Konferenz „Anerkennung und Anrechnung digital“ eröffnen unterschiedliche Formate den Teilnehmenden die Möglichkeit, in den Austausch über die weitere Umsetzung und Koordination von Digitalisierung an Hochschulen zu treten. Folgende Fragen sollen dabei im Mittelpunkt stehen:
- Welche Infrastrukturen benötigen Hochschulen, um Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren zu digitalisieren?
- Welche Strategien erscheinen erfolgversprechend für Hochschulen?
- Welche wichtigen Rahmenbedingungen und Herausforderungen müssen berücksichtigt werden?
Die Veranstaltung richtet sich an Hochschul-, Fakultäts- und Fachbereichsleitungen, Digitalisierungsbeauftragte, Mitarbeiter:innen aus den Rechenzentren sowie an Lehrende, Studierende und andere Personen, die mit Anerkennungs- und/oder Anrechnungsverfahren strategisch beschäftigt sind.
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Web-Seminar zur Selbstbewertung der Anerkennungspraxis
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20. September 2022 (online)
Nach der Sommerpause starten wir am 20. September um 11 Uhr mit einem Web-Seminar zur Verbesserung der institutionellen Anerkennungspraxis.
Haben wir gute Verfahren an unserer Hochschule oder in unserem Fachbereich? Entsprechen sie der Lissabon-Konvention und guter internationaler Praxis? Bei der Beantwortung dieser Fragen kann Ihnen das Selbstbewertungsinstrument „Verbesserte Anerkennung“ hilfreiche Impulse geben.
Im Web-Seminar stellt zunächst Helene Peterbauer von der European University Association das Selbstbewertungsinstrument und das EU-geförderte Projekt „Spotlight on recognition“ vor. Christian Tauch, stellvertretender Generalsekretär der HRK, wird im Anschluss das Instrument aus deutscher Sicht kommentieren. Danach haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, das Instrument aktiv kennenzulernen und Fragen zu stellen.
Das Web-Seminar dauert eine Stunde und die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website.
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Workshops zur Anerkennung für Mitglieder von Prüfungsausschüssen in Frankfurt a. M. und Hannover, 6. und 7. Juli 2022
In zwei Workshops in Frankfurt a. M. (6. Juli 2022) und Hannover (7. Juli 2022) setzten sich rund 60 Mitglieder von Prüfungsausschüssen mit dem Thema Anerkennung im kollegialen Austausch und anhand von Praxisbeispielen auseinander. Im Fokus stand insbesondere der Prozess der Anerkennungsentscheidung. Hierbei wurden rechtliche und organisatorische Grundlagen für die Umsetzung qualitätsgesicherter Anerkennungsverfahren ebenso wie Grundsätze zur Gestaltung standardisierter Verfahren vertieft, die eine wesentliche Grundlage für konsistente und transparente Entscheidungen bilden.
Die Reihe unserer zielgruppenspezifischen Workshops wird fortgesetzt. Über geplante Veranstaltungen informieren wir Sie rechtzeitig in unserem Newsletter und auf unserer MODUS-Website.
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Frage: An unserer Hochschule waren bisher in Anerkennungsverfahren keinerlei Prüfungen oder prüfungsähnliche Verfahren erlaubt, da eine Eindeutigkeit unseres Erachtens ohnehin nicht zwingend erforderlich ist – soweit kein wesentlicher Unterschied vorliegt, wäre im Zweifel anzuerkennen. Die MODUS-Publikation „Anerkennung und Anrechnung: Herausforderungen und Perspektiven. Ergebnisse aus der Zukunftswerkstatt Qualitätskriterien“ beschreibt bei fehlender Eindeutigkeit im Anerkennungs- oder Anrechnungsverfahren die Möglichkeit, Kompetenzfeststellungsverfahren (z.B. in Form von Seminararbeiten oder Fachgesprächen) durchzuführen. Wie beurteilen Sie den Einsatz von Kompetenzfeststellungsverfahren in Anerkennungsverfahren?
Antwort: Kompetenzfeststellungsverfahren sind insbesondere im Bereich der Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen durchaus üblich. Bei Anerkennungen sind sie weniger geboten, insbesondere bei Leistungen, die im Europäischen Hochschulraum erbracht wurden und diese somit einer gemeinsamen Qualitätssicherung unterliegen. Allerdings sind Kompetenzfeststellungsverfahren keine Prüfungen und sollten auch nicht zu einer neuen Bewertung (oder sogar Benotung) führen. Sie sind nur bei stichhaltigen Hinweisen durchzuführen, da Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren eine erneute Überprüfung eines Kompetenzerwerbs überflüssig machen sollen. Es handelt sich also nicht um den Regelfall in einem Anrechnungs- und erst recht nicht in einem Anerkennungsverfahren, dem der wesentliche Unterschied zugrunde liegt, wofür die Hochschule den Beweis erbringen muss, sondern um eine Option in Einzelfällen, um eventuelle Zweifel auszuräumen.
Haben Sie auch eine Frage an das Projekt MODUS? Dann schreiben Sie uns an modus@hrk.de.
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Wie setzen andere Hochschulen Anerkennung und Anrechnung um? Welche Konzepte und Projekte haben sich bereits bewährt? Gibt es Lösungen für wiederkehrende Herausforderungen? In der frei zugänglichen Good Practice-Datenbank sammelt MODUS Beispiele für gute Anerkennungs- und Anrechnungspraxis, an denen sich andere Hochschulen orientieren können.
Kürzlich hinzugekommen ist beispielsweise der Anrechnungs-Selbstcheck der Leuphana Universität Lüneburg: Die digitale, algorithmusbasierte Plattform bietet Studieninteressierten die Möglichkeit, ihre außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen vorab auf die Option einer Anrechnung auf das geplante Hochschulstudium hin zu überprüfen.
Wenn Sie Ihre Anerkennungs- und/oder Anrechnungspraxis, innovativen Ansätze oder bewährten Instrumente vorstellen möchten, freuen wir uns auf Ihr Beispiel. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.
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Moving Target Digitalisation 2022: Increasing the Impact of Internationalisation in Higher Education 30. November – 2. Dezember 2022 in Berlin und virtuell
Der DAAD widmet sich auf der diesjährigen „Moving Target Digitalisation“ den Chancen, die digitale Bildungstechnologien für die Internationalisierung des Hochschulbereichs, unterschiedliche Formen der Teilhabe und Mobilität bieten. Im Fokus der Konferenz stehen folgende Fragen: Wie können die Effekte von Internationalisierung durch Digitalisierung, neuen digitalen Tools und Formaten künftig erfasst werden? Welche Herausforderungen stellen sich im Kontext grenzüberschreitender Zusammenarbeit, neuer Mobilitätsmuster und flexibilisierter Lernpfade?
Neues Bayerisches Hochschulgesetz verabschiedet Am 21. Juli wurde das novellierte Bayerische Hochschulgesetz verabschiedet. Im Bereich der Anerkennung und Anrechnung sieht das „Bayerische Hochschulinnovationsgesetz“ (BayHIG) erstmals eine Trennung der beiden Begrifflichkeiten entsprechend der von der HRK verwendeten Terminologie vor. Der neue § 86 regelt die „Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen“. Darin wird u.a. präzisiert, dass sich der wesentliche Unterschied auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden bezieht.
Neu festgeschrieben wurde, dass „Anerkennung und Anrechnung durch die Hochschulen (…) auf Antrag“ erfolgen und es „der Antragstellerin oder dem Antragsteller [obliegt], die (…) erforderlichen Informationen bereitzustellen.“ Davon abweichend werden in einem „inhaltsgleichen Studiengang erworbene Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen von den Hochschulen von Amts wegen übertragen“, um zu verhindern, „dass Studierende sich durch den Wechsel für bereits erfolgreich abgelegte Prüfungen eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit zur Notenverbesserung verschaffen“.
Den Gesetzentwurf mit Begründung können Sie hier herunterladen.
Guidelines on fast-track recognition of Ukrainian academic qualifications Der anhaltende Krieg in der Ukraine hält zahlreiche Geflüchtete von der Aufnahme oder der Fortsetzung eines Hochschulstudiums in ihrem Heimatland ab. Um ihnen den Weg an europäische Hochschulen zu ermöglichen, veröffentlichte die Europäische Kommission im Mai Hinweise, die Hochschulen bei der Bewertung sowie Anerkennung bzw. Anrechnung von Kompetenzen und Qualifikationen unterstützen sollen. Unter anderem gibt die Empfehlung einen Einblick in das ukrainische Bildungssystem und schlägt Methoden zur Verifizierung von Qualifikationsnachweisen vor.
Über unseren Twitter-Account halten wir Sie über die Neuigkeiten im Projekt und rund um unsere Themen Anrechnung und Anerkennung auf dem Laufenden.
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Impressum:
Dieser Newsletter wird bereitgestellt von:
Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz
Prof. Dr. Peter-André Alt (Vorstandsvorsitzender)
Ahrstraße 39, 53175 Bonn
Tel.: +49 228 887-153, Fax: +49 228 887-280
E-Mail: post@hrk.de
Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Stiftungsregister des Landes NRW: AZ: 15.2.1.- 23/ 65
USt-IdNr.: DE224596228
Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Jens-Peter Gaul
gaul@hrk.de
Adresse s.o.
Tel.: +49 228 887-114
Redaktion: Wilhelm Schäfer
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