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Liebe Leserinnen und Leser,
2023 steht ganz im Zeichen der Kompetenzen: Mit der Ernennung zum Europäischen Jahr der Kompetenzen will die Europäische Kommission die Förderung des Lebenslangen Lernens ausbauen und mit Investitionen in Aus- und Weiterbildung auf den Fachkräftemangel reagieren. Auf der Ebene der Hochschulbildung wies Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, am Ende des vergangenen Jahres zudem auf Verbesserungspotenziale im Bereich der Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen hin, insbesondere hinsichtlich der Zusammenarbeit europäischer Hochschulen (Forschung & Lehre 11/22). MODUS wird mit neu konzipierten Formaten und Veranstaltungen die Hochschulen weiterhin bei der Förderung von Mobilität und Durchlässigkeit unterstützen.
Ab Ende Januar haben Sie die Möglichkeit, einmal im Monat an unserer virtuellen Sprechstunde für Hochschulmitarbeiter:innen und Lehrende teilzunehmen. Im März widmen wir uns auf unserer Konferenz den Chancen und Herausforderungen von Microcredentials an Hochschulen. Zudem freuen wir uns, Ihnen zusätzlich zu unserem Beratungsangebot den neuen Impulstag vorzustellen, in dessen Rahmen MODUS-Expert:innen an Ihrer Hochschule Grundlagenwissen zu Anerkennung und Anrechnung vermitteln und im Austausch vertiefen.
Einen Überblick über die Aktivitäten von MODUS finden Sie wie gewohnt in unserem Projekt-Logbuch.
Ein gesundes und glückliches neues Jahr und viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr MODUS-Team
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Konferenz "Microcredentials an Hochschulen – Zwischen Flexibilisierung, Internationalisierung und Qualitätsentwicklung"
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30. und 31. März 2023, Technische Universität München
Der bildungspolitische Diskurs um den Nutzen und die Einsatzmöglichkeiten von Microcredentials an deutschen Hochschulen ist in vollem Gange und stellt die beteiligten Akteur:innen zugleich vor grundlegende Fragen: Wie lassen sich Microcredentials strategisch und nachhaltig implementieren und beispielweise für internationale Kooperationen, den Ausbau wissenschaftlicher Weiterbildungsangebote und die Flexibilisierung von Lernpfaden nutzen? Welche Instrumente und Standards sind für die Sicherung der Qualität geeignet und welche Mindestanforderungen müssen für Anerkennung und Anrechnung erfüllt sein?
Die zweitägige Konferenz, die MODUS in Kooperation mit 4ING und der TU München veranstaltet, wird sich dem Thema Microcredentials an Hochschulen entlang der Themenlinien Internationalisierung, Qualitätsentwicklung und Flexibilisierung von Lernpfaden widmen und in Vorträgen, Podiumsdiskussionen und parallelen Foren Austausch und Vernetzung zwischen den Teilnehmenden ermöglichen. Zudem werden die Ergebnisse der "Zukunftswerkstatt Microcredentials", einer Expert:innenrunde des Projekts MODUS, der Öffentlichkeit vorgestellt.
Weitere Informationen zum Konferenzprogramm und zur Anmeldung finden Sie hier.
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Aufruf zur Interessensbekundung: Beratung an Hochschulen
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MODUS unterstützt die Hochschulen mit einer auf den Bedarf, das Profil und die Ausgangslage der einzelnen Hochschule angepassten Beratung zur Verbesserung von Anerkennung und Anrechnung. Ziel ist es, Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren effizient und transparent zu gestalten und diese sinnvoll in hochschulische Zusammenhänge einzubinden. So können nachhaltige Veränderungen, wie die Erhöhung der Anzahl mobiler Studierender und die Öffnung des Studiums für neue Personenkreise, angestoßen werden.
Auch Hochschulen, die bereits etablierte Anerkennungs- und/oder Anrechnungsverfahren haben, können das Angebot in Anspruch nehmen, um ihre Verfahren zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Für die Beratung arbeiten wir mit ausgewählten Expert:innen aus vielen Bereichen der Hochschulen zusammen.
Ab sofort sind wieder fortlaufend Interessenbekundungen möglich. Detaillierte Informationen zum Rahmen und Ablauf unserer Beratungen finden Sie hier.
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Neues Format "Impulstag": Interessensbekundung möglich
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Ab diesem Jahr haben Hochschulen die Möglichkeit, ein neues Informationsangebot von MODUS zu nutzen: Im Rahmen unseres Impulstages besuchen zwei MODUS-Expert:innen Ihre Hochschule, um in kompakten Vorträgen und mithilfe von interaktiven Elementen und Praxisbeispielen Grundlagenwissen zu Anerkennung und/oder Anrechnung zu vermitteln. Der Impulstag soll helfen, Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren effizient sowie transparent zu gestalten und sie sinnvoll in hochschulische Zusammenhänge einzubinden.
Gleichzeitig können sich am Impulstag die unterschiedlichen Verantwortlichen austauschen und vernetzen, was wiederum einen ersten Schritt für einen hochschulweiten Entwicklungsprozess darstellen kann.
Ab sofort sind fortlaufend Interessenbekundungen möglich. Weitere Informationen zum Rahmen und Ablauf des Impulstages finden Sie hier.
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Virtuelle Sprechstunde für Hochschulmitarbeiter:innen und Lehrende
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Haben Sie konkrete Fragen zu Anerkennung und Anrechnung, z. B. zur Organisation von Verfahren? Dann sind Sie herzlich eingeladen, unser offenes Sprechstundenformat zu nutzen. Einmal im Monat stehen Ihnen die MODUS-Expert:innen mit Rat und Orientierung zur Seite. Wählen Sie sich einfach am 31. Januar 2023 zwischen 11 und 12 Uhr über folgenden Link ein:
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Zusammenstellung relevanter Paragrafen zu Anerkennung und Anrechnung in den Landeshochschulgesetzen
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Anerkennung und Anrechnung werden auf der Ebene der Bundesländer durch die Landeshochschulgesetze geregelt. Um Ihnen bei rechtlichen Fragen einen vereinfachten Zugriff auf die für Anerkennung und Anrechnung relevanten gesetzlichen Bestimmungen Ihres Bundeslandes und einen Vergleich mit anderen zu ermöglichen, stellt MODUS ab sofort eine Zusammenstellung der jeweiligen Paragrafen der 16 Landeshochschulgesetze bereit.
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Können außerhochschulische Kompetenzen, die sich eine Antragstellerin auf ein Studium anrechnen lassen möchte, verfallen? Welchen Weg können Hochschulen gehen, wenn Zweifel an der Anrechenbarkeit von bestimmten Kompetenzen bestehen? Wenn Sie an Anrechnungsverfahren an Ihrer Hochschule beteiligt sind und Ihnen solche oder ähnliche Fragen bekannt vorkommen, könnte sich ein Blick in unsere FAQ Anrechnung für Sie lohnen. Unsere kürzlich veröffentlichte Sammlung häufig gestellter Fragen deckt in neun Kapiteln ein breites Spektrum an wiederkehrenden Themen ab: von rechtlichen Voraussetzungen, über Fristen, Notenumrechnung und Verfahrensgestaltung bis hin zur inhaltlichen Bewertung.
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Konferenz: Anrechnung und Durchlässigkeit
Essen, 23. und 24 Mai 2023
Durchlässigkeit im Bildungssystem, insbesondere zwischen beruflicher und akademischer Bildung, ist eine unabdingbare Voraussetzung für individuelles Lebenslanges Lernen und Chancengleichheit. Wie können Akteur:innen aus der hochschulischen und der beruflichen Bildung das Ziel, Barrieren zwischen den Bildungsbereichen abzubauen, erreichen und gemeinsam Übergänge in beide Richtungen gestalten? Mit dieser und weiteren Fragen beschäftigen sich Expert:innen und Interessierte auf der zweitägigen Konferenz in Essen in der Zeche Zollverein, die sich der Durchlässigkeit zwischen Bildungssystemen und der Gestaltung flexibler Lernwege widmet.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen.
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Workshops zur Anrechnung für Mitglieder von Prüfungsausschüssen
Hamburg, 28. Juni 2023
Leipzig, 6. Juli 2023
Die zielgruppenspezifischen Workshops in Hamburg und Leipzig verfolgen das Ziel, Grundlagenwissen zum Thema Anrechnung zu vermitteln und im kollegialen Austausch sowie anhand von Praxisfällen zu vertiefen. Hierbei werden sowohl rechtliche und organisatorische Grundlagen für die Umsetzung qualitätsgesicherter Anrechnungsverfahren vorgestellt als auch Grundsätze zur Gestaltung individueller und pauschaler Verfahren erläutert, die eine wesentliche Grundlage für konsistente und transparente Entscheidungen bilden.
Der Workshop richtet sich sowohl an neue Mitglieder von Prüfungsausschüssen als auch an bereits erfahrene Personen, die ihr Wissen im Bereich Anerkennung hochschulisch erworbener Kompetenzen und Leistungen auffrischen oder erweitern möchten.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung folgen.
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Frage: Unsere Bachelorstudiengänge haben normalerweise sechs und unsere Masterstudiengänge vier Semester. Bei einem Wechsel aus einer 7:3-Struktur (7 Semester Bachelor-, 3 Semester Masterstudium) entsprechen die Leistungen und das Niveau des siebten Bachelorsemesters in etwa unserem ersten Mastersemester. Können wir Leistungen aus einem fortgeschrittenen Stadium eines Bachelorstudiums auf ein Masterstudium anerkennen?
Antwort: Die Frage nach der Anerkennung ist nicht an den Zeitpunkt der Leistungserbringung im Studium gekoppelt, sondern grundlegender zu betrachten: Bei der Anerkennung von hochschulisch erbrachten Leistungen sind die Lernergebnisse der anzuerkennenden und der zu ersetzenden Module zu vergleichen. Hierbei wird geprüft, ob ein wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb vorliegt. An welcher Stelle im Studium die Kompetenzen erworben wurden, ist dabei unerheblich. Es können also problemlos Module aus einem Bachelor-Studiengang in einem Master-Studiengang (und umgekehrt) anerkannt werden, wenn kein wesentlicher Unterschied im Kompetenzerwerb besteht, Das Niveau eines Studiengangs kann zwar (ebenso wie der Workload) ein Indikator für wesentliche Unterschiede sein, ausschlaggebend sind jedoch die Lernergebnisse.
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Wie setzen andere Hochschulen Anerkennung und Anrechnung um? Welche Konzepte und Projekte haben sich bereits bewährt? Gibt es bereits Lösungen für wiederkehrende Herausforderungen? In der frei zugänglichen Good Practice-Datenbank sammelt MODUS Beispiele für gute Anerkennungs- und Anrechnungspraxis, an denen sich andere Hochschulen orientieren können.
Ein Neuzugang zur Datenbank ist die erweiterte Anerkennungssatzung der Hochschule RheinMain: Die Satzung bietet eine umfassende Rechtsgrundlage für den kompletten Themenbereich der Anerkennung und Anrechnung und regelt die Verfahren sowie Zuständigkeiten. Für die Durchführung der Anerkennung und Anrechnung steht das hochschulweite digitale Anerkennungsportal (KommA) zur Verfügung, über das der gesamte Prozess von der Antragstellung bis zum Bescheid läuft. Die Kombination von Satzung und Anerkennungsportal soll die Transparenz und Qualitätssicherung der Prozesse gewährleisten.
Wenn Sie Ihre Anerkennungs- und/oder Anrechnungspraxis, innovativen Ansätze oder bewährten Instrumente vorstellen möchten, freuen wir uns auf Ihr Beispiel. Bitte nutzen Sie dafür dieses Formular.
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Impressum:
Dieser Newsletter wird bereitgestellt von:
Stiftung zur Förderung der Hochschulrektorenkonferenz
Prof. Dr. Peter-André Alt (Vorstandsvorsitzender)
Ahrstraße 39, 53175 Bonn
Tel.: +49 228 887-153, Fax: +49 228 887-280
E-Mail: post@hrk.de
Zuständige Stiftungsaufsichtsbehörde: Bezirksregierung Köln
Stiftungsregister des Landes NRW: AZ: 15.2.1.- 23/ 65
USt-IdNr.: DE224596228
Inhaltlich verantwortlich:
Dr. Jens-Peter Gaul
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Adresse s.o.
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Redaktion: Wilhelm Schäfer, Louisa Langenkämper
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